Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/2004, 3 Ausl 106/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9348
OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/2004, 3 Ausl 106/04 (https://dejure.org/2004,9348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2004 - 3 Ausl 106/2004, 3 Ausl 106/04 (https://dejure.org/2004,9348)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 3 Ausl 106/2004, 3 Ausl 106/04 (https://dejure.org/2004,9348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferung zur Vollstreckung auf Grund eines Ersuchens eines Mitgliedstaates der Europäischen Union; Voraussetzungen und Prüfungsumfang bei einer Auslieferung zur Vollstreckung; Ausstellung eines Auslieferungshaftbefehls; Anwendbares Recht bei der Unterstützung eines ...

  • Judicialis

    IRG § 3 Abs. 3 Satz 2; ; IRG § 81 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 3 Abs. 3 Satz 2; IRG § 81 Nr. 2
    Zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung des Ersuchens eines Mitgliedstaates der EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 3 Abs. 3 S. 2, 81 Nr. 2 IRG

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 115
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 07.09.2004 - 3 Ausl 80/04

    Europäischer Haftbefehl: Gleichstellung mit Auslieferungsersuchen; europäischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04
    Der Anwendbarkeit des neuen Rechts steht nicht entgegen, dass im vorliegenden Fall die Ausschreibung im Schengener Informationssystem bereits am 28. Januar 2004 erfolgt und damit das gegenständliche Auslieferungsverfahren noch unter der Geltung des alten Rechts eingeleitet worden ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 07. September 2004 - 3 Ausl 80/04 -, NJW 2004, 3437).

    Angesichts des vorgelegten Europäischen Haftbefehls, der die Pflichtangaben nach Art. 8 Abs. 1 RbEuHb enthält, bedarf es keiner Entscheidung, ob bereits die Ausschreibung im Schengener Informationssystem, die gemäß Art. 9 Abs. 3 Satz 2 RbEuHb, § 83 a Abs. 3 IRG n. F. einem Europäischen Haftbefehl gleichsteht, einem Auslieferungsersuchen entspricht und es ersetzt (zur Bedeutung des Europäischen Haftbefehls als Auslieferungsersuchen vgl. Senatsbeschluss vom 07. September 2004, aaO).

  • OLG Stuttgart, 30.11.2004 - 3 Ausl 103/04

    Auslieferungsersuchen eines Mitgliedsstaates der EU: Verpflichtung der deutschen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04
    d) Nach niederländischem Recht ist Strafvollstreckungsverjährung, deren Vorliegen der Zulässigkeit einer Auslieferung entgegenstünde (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 30. November 2004 - 3 Ausl. 103/2004 -), nicht eingetreten.
  • KG, 24.09.2012 - 151 AuslA 113/12

    Auslieferung an einen EU-Mitgliedsstaat zur Strafvollstreckung; Mindestdauer der

    Ersucht ein Mitgliedstaat der Europäischen Union um Auslieferung zur Vollstreckung, ist also bei der Entscheidung über deren Zulässigkeit nach § 81 Nr. 2 IRG allein auf die Höhe der Sanktion abzustellen, die in dem dem Auslieferungsbegehren zugrunde liegenden ausländischen Erkenntnis festgesetzt wurde; auf bereits erfolgte (Teil-)Verbüßungen kommt es nicht an (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115, 116; OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2005 - Ausl 22/05-14/05 - OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 Ausl A 88/09 - [beide in juris]); Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 81 Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 21.07.2009 - 1 AuslA 88/09

    Auslieferungersuchen der Republik Polen zur Strafvollstreckung: Mindestdauer

    Anders als der hier nicht anwendbare § 3 Abs. 3 Satz 2 IRG stellt die Norm nicht auf den noch offenen Strafrest, sondern allein darauf ab, ob die freiheitsentziehende Sanktion, wegen derer die Auslieferung begehrt wird, mindestens 4 Monate beträgt (siehe auch OLG Stuttgart, NStZ-RR 2005, 115).
  • OLG Köln, 10.06.2005 - Ausl 22/05

    Abwesenheitsurteil; Strafbefehl

    In Abweichung von § 3 Abs. 3 IRG kommt es im Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls nicht auf die "noch zu vollstreckende" Strafe, sondern auf die verhängte Strafe an (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.12.2004 - 3 Ausl 106/04 -, NStZ-RR 2005, 115).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2017 - Ausl 301 AR 94/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Verhältnismäßigkeit der Auslieferung

    Ausgehend hiervon würde sich zwar insoweit noch kein Auslieferungshindernis aus § 81 Nr. 2 IRG ergeben, da diese Vorschrift - anders als § 3 Abs. 3 Satz 2 IRG - nicht auf den noch offenen Strafrest, sondern allein darauf abstellt, ob die freiheitsentziehende Sanktion, derentwegen die Auslieferung begehrt wird, mindestens vier Monate beträgt (OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2015, OLG Ausl 98/15; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115; OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2005 - Ausl 22/05-14/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2009 - 1 Ausl A 88/09; Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., IRG § 81 Rn. 3), was vorliegend der Fall wäre.
  • OLG Hamm, 30.04.2009 - 4 AuslA 32/09
    Der Anwendbarkeit der geänderten Gesetzesfassung steht nicht entgegen, dass vorliegend die Tat, die dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegt, noch vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts begangen worden sein soll (vergleiche dazu: OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. Dezember 2004 - 3 Ausl 106/2004 -, zitiert nach juris Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht